Fragen und Antworten zur Kita Anmeldung

1. Wie sieht grundsätzlich das Anmeldeverfahren in den Kita’s aus?

Grundsätzlich ist allein ein schriftlicher oder elektronischer Antrag (bei Anmeldesystemen im Internet des Jugendamtes) notwendig und eine entsprechende Bestätigung der Aufnahme durch die Kita. Das Anmeldeverfahren ist jedoch in jeder Gemeinde bzw. Stadt recht unterschiedlich. Insoweit sollte sich dringend bei der jeweiligen Kommune informiert werden, ggf. auch auf der städtischen Internetseite.

2. Reicht es aus sich an die jeweilige Kita zu wenden?

Häufig reicht dies nicht aus. Fast jede Kommune hat ihr eigenes Anmeldesystem (elektronisch, schriftlich, Bürgerbüros) über das der Bedarf an Kinderbetreuung zentral gesteuert wird. Informationen hierzu findest Du auf der städtischen bzw. gemeindlichen Internetseite (in der Regel im Bereich Jugendamt). In vielen Einrichtungen können die Eltern sich auch die Anmeldeformulare abholen.

3. Reicht es aus sich nur bei dem städtischen Anmeldesystem anzumelden?

Das kommt darauf an. Jede Kommune hat hier ihr eigenes System. In der Regel muss eine Anmeldung über das städtische System erfolgen, jedoch suchen sich die Kitaleitungen aus dem Pool der Anmeldungen Ihre Kinder aus. Insoweit solltest Du auch bei den jeweiligen Wunschkitas vorstellig werden und fragen bzw. Informationen über Euch da lassen.

4. Wann solltest Du Dich um einen Kita-Platz kümmern?

Es macht durchaus Sinn bereits kurz nach der Geburt bei den jeweiligen Wunschkitas vorstellig zu werden bzw. sich schriftlich an diese zu wenden. Im Laufe der Zeit kann man sich ruhig immer mal wieder in Erinnerung bringen.

5. Was sollte ich noch für den Wunschkita Platz machen?

In jedem Fall sollte frühzeitig bei der Wunschkita telefonisch nach einem „Tag der offenen Tür“ bzw. Besichtigungstag oder gar Anmeldetag gefragt werden. An solchen Besichtigungstagen bekommen die Eltern viele nützliche Informationen zur Kita, dem Konzept, den Erzieherinnen sowie eine Besichtigung der Räume. Auch können hierbei Fragen gestellt werden – auch im Hinblick auf die Vergabe der vorhandenen Plätze. Hierbei sei auf unsere Checkliste zum Kennenlerngespräch verwiesen.
Am Ende der Besichtigung besteht sehr oft die Möglichkeit sich auf einer ausgelegte Liste einzutragen, um sein Interesse zu bekunden. Dies sollte unbedingt wahrgenommen werden!

6. Ist eine schriftliche ausformulierte Bewerbung wirklich notwendig?

Dies kann man leider pauschal nicht beantworten. Es spielen dabei viele Faktoren eine Rolle. In erster Linie kommt es auf die Trägerschaft der Einrichtung an. Bei privaten Initiativen wie Kinderläden ist in der Regel ein erhebliches Engagement erforderlich und sollte gezeigt werden, nicht zuletzt durch eine entsprechende Bewerbung. Bei den kirchlichen und sozialen Trägern sind die Anforderungen an eine geeignete Bewerbung um einen Kitaplatz bei der Wunschkita bzw. Kindergarten nicht so hoch wie bei den Elterninitiativen. Meist sind auch mehr Plätze vorhanden. Jedoch handhaben diese die Auswahl der Kinder, die einen Kitaplatz / Kindergartenplatz erhalten, recht unterschiedlich, so dass ein ansprechendes Kita Bewerbungsschreiben durchaus sinnvoll ist. Bei den Gemeinden und Städten läuft die Vergabe der Plätze auch recht unterschiedlich ab. Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest (Ausgabe Oktober 2013, Seite 11) schreibt dazu in dem Artikel – Kita auf Wunsch gibt’s nicht: “Entweder es erfolgt eine Anmeldung zentral über das Jugendamt oder die Eltern müssen sich in den gewünschten Kitas bewerben.” Bei einem städtischen Träger dürften die Anforderungen an eine Kita Bewerbung indes am geringsten sein, da meist viele Plätze angeboten werden und die Auswahl nach gesetzlichen Vorgaben (§ 24 SGB VIII) zu erfolgen hat. Es macht aber auch dort durchaus Sinn, Interesse an der konkreten Kita zu zeigen und zumindest durch eine kurzen Steckbrief im Gedächtnis zu bleiben. Es spielt natürlich auch eine große Rolle, wie viele Plätze in der Kommune auf wie viele Kinder treffen, insoweit gibt es erhebliche Unterschiede zwischen ländlichen Gebieten und Großstädten.

7. Bedeutet Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, dass ich mir den Platz in einer konkreten Kita aussuchen kann?

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern besteht nur im Rahmen freier Kapazitäten. Der Rechtsanspruch bezieht sich damit nur allgemein auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in der jeweiligen Kommune. Nicht hingegen auf Zuweisung an die jeweilige Wunschkita. Zudem gilt: Dem Wunsch der Eltern auf Betreuung in einer Kindertagesstätte muss zudem überhaupt nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Steht ein freier Platz nur bei einer Tagesmutter und nicht in der von den Eltern
gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfüllt der Träger der Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung mit dem Angebot dieses freien Platzes. Ein Anspruch auf Kapazitätserweiterung besteht nicht. Der Kitaplatz muss jedoch zumindest in vertretbarer Zeit erreichbar sein.

8. Wie weit darf die von der Kommune angebotene Kita / Tagesmutter entfernt sein?

Dies ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln darf die Entfernung zum Wohnort allenfalls fünf Kilometer entfernt sein. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts München kommt es hingegen auf die Fahrzeit zur Kita an; hierbei sind 30 Minuten zumutbar.

9. Was mache ich, wenn ich keinen Platz gefunden habe?

Versuche noch einmal bei den gewünschten Kita’s vorzusprechen und schildere Eure Situation. Wende Dich auch direkt an das Jugendamt Deiner Kommune. Erkundige Dich dort auch nach Überbelegungsplätzen oder Notfallplätzen. Stelle hierbei auch Eure berufliche Situation dar und den Bedarf (Betreuungsumfang). Sollte dies alles nichts nützen, verlange eine schriftliche Ablehnung Deines Antrags auf Kinderbetreuung. Hiergegen kannst Du Widerspruch (kommt auf das Bundesland an!) einlegen, dann ggf. klagen und vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Achte auf die dort genannten Fristen!. Jedoch kann es sein, dass Du dennoch „nur“ einen Platz bei einer Tagesmutter zugewiesen bekommst. An diese Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Frage der besseren Betreuung durch eine Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte durchaus kontrovers diskutiert werden kann.

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